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9. November 2017

Grüne: Normenkontrollklage ist Steuergeldverschwendung

Nach Ansicht der Korbacher Grünen hat eine Klage gegen den Teilregionalplan Energie Nordhessen keinerlei Aussicht auf Erfolg. Die hierfür vorgesehenen und im Haushaltsplanentwurf 2018 eingestellten 25.000€ für Anwaltskosten sind nach Ansicht der Umweltpartei Verschwendung von Steuergeldern.

Auf der letzten Sitzung des Ortsverbandes Korbach befassten sich die Grünen unter anderem mit dem Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung am 8. November. In diesem beantragt der Magistrat, der Klage der Gemeinden Diemelsee und Willingen gegen Windenergieanlagen (WEA) beizutreten. In seinem Entwurf für den Haushaltsplan 2018 hat der Magistrat bereits eine Summe von 25.000€ für Anwaltskosten eingestellt. Begründet wird das Klagevorhaben seitens der Stadtregierung unter anderem damit , dass seitens des Regierungspräsidenten nicht auf die Stellungnahme der Hansestadt eingegangen worden sei.

Das Verfahren beim RP ist jedoch nicht darauf angelegt, jedem einzelnen Einwender hinsichtlich seiner Eingaben eine Antwort zukommen zu lassen. Vielmehr werden Einwände gleichen Inhalts zusammengefasst. Wenn abstruse Einsprüche der Stadt Korbach wie z.B. der Abstand einer WEA zu einem Friedhof in Lelbach zur Ablehnung der WEA angeführt werden, sollte man sich nicht wundern, wenn man vom RP darauf keine Antwort bekommt. Darauf dann eine Normenkontrollklage aufzubauen, ist nach Ansicht des Sprechers des Ortsverbandes, Werner Welsch, hinausgeworfenes Geld der Korbacher Bürgerinnen und Bürger. Zudem torpediere eine solche Klage die Energiewende. Diese ist notwendig, um den Klimaschutz voran zu bringen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Die Klimaerhitzung schreitet immer schneller voran, die CO2-Konzentration steigt immer schneller, extreme Wetterverhältnisse nehmen auch in Deutschland immer weiter zu und lösen in Krisenländern Flüchtlingsströme aus…

Peter Mangold, Vorstandsmitglied der Grünen, ergänzt: „Der Bürgermeister sollte sich ein Beispiel nehmen an seinen Kollegen Schaake in Wolfhagen und van der Horst in Bad Arolsen. Diese haben im Diskurs  mit ihren Bürgerinnen und Bürgern erreicht, dass die Anlagen jetzt den Gewerbesteuersäckel beider Städte füllen.“

Die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung will – wenn überhaupt – nur in der Marke nahe des Ortsteils Strothe WEA zulassen, die dann durch die Pachtzahlung nur die Kasse der „Marker Waldgenossen“ füllen würde. In Wolfhagen hingegen werden die Einwohner durch die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Betreiber-Genossenschaft an den Pachterträgen beteiligt.

Fazit der Grünen: Gegen den Regionalplan zu klagen, ist das dümmste, was man machen kann und ein glattes Eigentor. Denn dieser Plan , der sicher verschiedene zweifelhafte Gebiete ausweist, ist allemal besser als die derzeitige Situation ohne Plan. Aktuell kann ÜBERALL ein Antrag gestellt werden. Nur ein genehmigter Regionalplan hat aber Ausschlusswirkung für alle nicht genannten Gebiete!!

INFO: Der Antrag des Magistrats die Normenkontrollklage einzureichen, wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2017 mit deutlicher Mehrheit bei 5 Gegenstimmen (davon 3 der Grünen-Fraktion) angenommen.

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Grüne Fraktion stimmt Haushaltsplan 2018 zu – Mehr Stadtgrün für ein lebenswertes Korbach in den Haushaltsjahren 2018-22
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